Zum 22.05.2007 erfolgte die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht. Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO kommen wir unserer Informationspflicht gem. § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) in Form einer "Visitenkarte" wie folgt nach:
Außerdem bestätigen wir das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr.3 der Gewerbeordnung.
Für die Schweizerische Eidgenossenschaft:
Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern ein zentrales Register. Ungebundene Versicherungsvermittler, unabhängig ob als juristische oder natürliche Person, müssen sich ins Register eintragen zu lassen.


